Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören nach § 6 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und u.a. der FwDV 4 (Gruppe im Löscheinsatz) bei Ausbildung und Einsatz die folgenden Teile:

 

Persönliche Schutzausrüstung (Grundausstattung)

  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Klappvisier
  • Feuerwehreinsatzanzug (in HH der NOMEX-ANZUG)
  • Taschenmesser
  • Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil in der Beiltasche
  • Arbeitshandschuhe nach Fw-Vorschrift (Stulpen/Schnittschutz)
  • Feuerwehr-Sicherheitsleine (30m lang) im Tragebeutel
  • Feuerwehrstiefel nach F-Vorschrift (Stahlkappe/Sohle)

 

Besondere Persönliche Schutzausrüstung

  • Atemschutz (Filtergerät oder umluftunabhängig - PA - Preßluftatmer)
  • Hitzeschutz (Anzug, Kopfhaube und Handschuhe)
  • Chemikalienschutzanzug (CSA)
  • Strahlenschutz (Anzug oder Kopfhaube und Handschuhe)
  • Wasserrettungs- / Taucherausrüstung (Rettungsweste, Tauchgerät)
  • Verkehrswarnkleidung (Westen oder Überwürfe)
  • Sägeschutzausrüstung (Helm m. Visier u. Gehörschutz / Schnittschutzhose)

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