Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören nach § 6 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und u.a. der FwDV 4 (Gruppe im Löscheinsatz) bei Ausbildung und Einsatz die folgenden Teile:
Persönliche Schutzausrüstung (Grundausstattung)
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Klappvisier
- Feuerwehreinsatzanzug (in HH der NOMEX-ANZUG)
- Taschenmesser
- Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil in der Beiltasche
- Arbeitshandschuhe nach Fw-Vorschrift (Stulpen/Schnittschutz)
- Feuerwehr-Sicherheitsleine (30m lang) im Tragebeutel
- Feuerwehrstiefel nach F-Vorschrift (Stahlkappe/Sohle)
Besondere Persönliche Schutzausrüstung
- Atemschutz (Filtergerät oder umluftunabhängig - PA - Preßluftatmer)
- Hitzeschutz (Anzug, Kopfhaube und Handschuhe)
- Chemikalienschutzanzug (CSA)
- Strahlenschutz (Anzug oder Kopfhaube und Handschuhe)
- Wasserrettungs- / Taucherausrüstung (Rettungsweste, Tauchgerät)
- Verkehrswarnkleidung (Westen oder Überwürfe)
- Sägeschutzausrüstung (Helm m. Visier u. Gehörschutz / Schnittschutzhose)